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Prüfung elektr. Anlagen u. Betriebsmittel

Die Sicherheit von elektrischen Anlagen ist Grundvoraussetzung für eine gefahrlose Nutzung und Anwendung elektrischer Energie. Die Sicherheit von Arbeitsnehmern, die im Zuge ihrer Tätigkeit an und mit elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln arbeiten und von Nutzern, Kunden und Anwendern der Leistungen von elektrischen Einrichtungen ist DER Grund, warum Anlagen- und Betriebsmittelprüfungen durchzuführen sind. Die nachfolgende Aufstellung zeigt einige, der prüfpflichtigen Anlagen auf:

  • Niederspannungsinstallationen
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Sicherheitsstromversorgungen
  • Erdungs- und Potenzialausgleichsanlagen
  • Blitzschutzanlagen
  • Jahrmarkts-Fahrgeschäfte, Freizeitmaschinen
  • Prüfung von elektr. Betriebsmitteln nach ÖVE/ÖNORM E 8701
  • Prüfung der elektr. Sicherheit von Maschinen nach ÖVE-EN 60204

 

C.A 1510 zur CoVID19-Prävention

Gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird Lüften als CoVID19-Präventionsmaßnahme beschrieben. Ein Raum gilt dann als gut und ausreichend gelüftet, bei gleichzeitig verringerten SARS-CoV-2-Ansteckungsrisiko, wenn die CO2-Konzentration in der Raumluft unter 1000 p.p.m. liegt.

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