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Beratung

Die Dienstleistung der Beratung ist eine weites und ständig veränderliches Tätigkeitsfeld. Im Mittelpunkt steht jeweils die normgerechte Ausführung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln zur Erfüllung der Anforderungen von § 3 ETG 1992:

Sicherheitsmaßnahmen auf dem Gebiete der Elektrotechnik

§ 3. (1) Elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen sind innerhalb des ganzen Bundesgebietes so zu errichten, herzustellen, instandzuhalten und zu betreiben, dass ihre Betriebssicherheit, die Sicherheit von Personen und Sachen, ferner in ihrem Gefährdungs- und Störungsbereich der sichere und ungestörte Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie sonstiger Anlagen gewährleistet ist.

Unter dieser Prämisse wurden folgende Beratungen durchgeführt:

  • Projektberatung
  • Vorschriften-Auslegung
  • Schadensfeststellung
  • Prozessvorbereitung
  • Konzepterstellung
    • Erdungsanlagen
    • Potenzialausgleich
    • Überspannungsschutz
    • EMV-Konzepte

Präsentieren Sie Ihr Problem und lassen Sie uns gemeinsam eine technisch wertvolle, den normativen Anforderungen und dem Elektrotechnikgesetz entsprechende Lösung finden.

C.A 1510 zur CoVID19-Prävention

Gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird Lüften als CoVID19-Präventionsmaßnahme beschrieben. Ein Raum gilt dann als gut und ausreichend gelüftet, bei gleichzeitig verringerten SARS-CoV-2-Ansteckungsrisiko, wenn die CO2-Konzentration in der Raumluft unter 1000 p.p.m. liegt.

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CA 6117

EIN ENTSCHEIDENDER SCHRITT ZUR NORMGERECHTEN ANLAGENPRÜFUNG!

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