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Mess- und Prüfdienst

 

Im Zuge des Mess- und Prüfdienstes besteht die Möglichkeit Messungen mit speziellen Messgeräten durchführen zu lassen, sei es um die Anschaffung von Messgeräten, die lediglich selten verwendet werden zu vermeiden oder Messaufbauten, die nur selten durchgeführt werden müssen und für deren Ausführung die messtechnische Routine fehlt, gesichert ausführen zu lassen.

Beispiele:

Messung des Magnetfeldes
Messung des elektrischen Feldes
Messungen kleiner Widerstände mit Mikroohmmeter
Messung des Ausbreitungswiderstandes von komplexen Erderkombinationen mittels selktiver Erdungsmessung
Leistungsmessungen für bis zu 8 Messstellen gleichzeitig mit eigenen Messgeräten
Transientenmessungen
Messung von Anlaufströmen
Messung von Schaltzeiten von Relais und Schützen
Temperaturmessungen inklusive Aufzeichnung für Zeitbereiche (mehrere Wochen, abhängig vom Integrationsintervall) für bis zu 10 Messstellen (3 x zweikanalig, 4 x einkanalig)
Messung von Kontaktkräften 

 

 

 

C.A 1510 zur CoVID19-Prävention

Gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird Lüften als CoVID19-Präventionsmaßnahme beschrieben. Ein Raum gilt dann als gut und ausreichend gelüftet, bei gleichzeitig verringerten SARS-CoV-2-Ansteckungsrisiko, wenn die CO2-Konzentration in der Raumluft unter 1000 p.p.m. liegt.

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